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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen 

1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1. Die Skanbo Möbelhandels GmbH, Im Gleisdreieck 17, 23566 Lübeck (nachfolgend auch „Skanbo“ genannt) weist den Kunden in ihrem Vertragsangebot auf die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch „AGB“ genannt) hin. Nimmt der Kunde das Vertragsangebot an, werden diese AGB Vertragsbestandteil. Kunden i.S. dieser AGB sind Verbraucher gem. 13 BGB und Unternehmer gem. § 14 BGB. Etwaige AGB oder sonstige Vertragsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Skanbo stimmt diesen AGB oder sonstigen Vertragsbindungen ausdrücklich schriftlich zu.


1.2. Darüber hinaus haben die vorliegenden AGB auch für Erweiterungs- und Änderungsverträge und sonstige weitere Leistungen Gültigkeit.


1.3. Deklaratorische Anmerkung: Der Kunde wird bei Vertragsschluss auf die Einbeziehung der AGB ausdrücklich hingewiesen und erhält die Möglichkeit, von den AGB in zumutbarer Art und Weise Kenntnis zu nehmen. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit unter www.skanbo.de eingesehen werden.

 

2. Angebot

2.1. Das Vertragsangebot von Skanbo ist bis zur Annahme durch den Kunden freibleibend. Änderungen und Ergänzungen des Vertragsangebots bedürfen der Schriftform.


2.2. Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander:
a) die Leistungsbeschreibung des Angebotes,
b) die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.

3. Zahlung, Zahlungsmodalitäten und Verrechnung

3.1 Alle Preise sind in Euro angegeben und verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Angebot aufgeführten Preise.


3.2 Der vereinbarte Kaufpreis muss Zug um Zug gegen Übergabe des Kaufgegenstandes gezahlt werden. Daraus ergibt sich folgendes:
(i) Die akzeptierten Zahlungsarten bei der Durchführung des Kaufvertrages durch Selbstabholung des Kunden direkt im Ladengeschäft (Im Gleisdreieck 17, 23566 Lübeck) sind Barzahlung und EC-Kartenzahlung.
(ii) Die akzeptierten Zahlungsarten bei der Durchführung des Kaufvertrages durch Anlieferung des Kaufgegenstandes von Skanbo sind (vor Ort) Barzahlung, EC-Kartenzahlung.


3.3 Für jede Lieferung fallen zusätzlich die von dem Kunden zu zahlenden Lieferungskosten an. Hat der Kunde mit Skanbo eine zusätzliche Vereinbarung über die Lieferung und Montage getroffen, ist Skanbo verpflichtet, die Ware zum vereinbarten Bestimmungsort zu befördern, dort an den Kunden abzuliefern und die Ware dort zu montieren. Wir verweisen diesbezüglich auf Ziffer 5.


3.4 Skanbo ist nicht verpflichtet, mit dem Kunden eine Ratenzahlungsvereinbarung oder einen Darlehens- bzw. Finanzierungsvertrag zur Finanzierung des Kaufgegenstandes zu treffen.


3.5 Gegen Forderungen aus den Kaufverträgen kann der Kunde nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

4. Verzug und Erfüllungsverweigerung des Kunden

4.1 Bei Zahlungsverzug ist Skanbo berechtigt, eine Mahngebühr von 5,00 Euro pro Mahnung in Rechnung zu stellen sowie weitergehende Ansprüche (Verzugsschadensersatz) geltend zu machen.


4.2 Im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen des Annahmeverzuges ist Skanbo u.a. berechtigt, die dadurch verursachten und entstandenen Lagerkosten als Schadensersatz geltend zu machen, mithin eine Pauschale für die Kosten einer Einlagerung der Waren in Höhe von 5,00 Euro pro angefangenen m³ und pro angefangene Woche zu verlangen. Dem Kunden ist es gestattet, den Nachweis zu erbringen, dass Skanbo kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Skanbo ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist.


4.3. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zum Zahlungs- und Annahmeverzug.

5. Lieferung und Termine

Sofern der Kaufgegenstand nicht durch Selbstabholung im Shop von dem Kunden erfolgt, gilt folgendes:


5.1 Wenn der Lieferort mit einem LKW nicht oder nicht problemlos erreichbar ist oder die Anlieferung (z.B. durch Eingänge und Treppenhäuser) bis in die Wohnung nicht mit den üblichen Mitteln des Möbeltransportes durchgeführt werden kann, ist der Kunde verpflichtet, hierauf im Voraus hinzuweisen. Unterlässt der Kunde diesen Hinweis, ist er verpflichtet, Skanbo etwaige hierdurch entstehende Mehrkosten zu erstatten.


5.2 Skanbo ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies dem Kunden zumutbar ist.


5.3 Skanbo wird den Kaufgegenstand, sofern dieser nicht auf Lager sein sollte, unverzüglich nach Abschluss des Kaufvertrages beim Hersteller bestellen. Vor dem Hintergrund, dass die Lieferung des Herstellers an Skanbo von verschiedenen Faktoren abhängt, wird Skanbo bei Vertragsschluss nur einen unverbindlichen Lieferungstermin angeben können. Dieser unverbindliche Termin steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung, es sei denn, die nicht richtige oder verspätete Belieferung oder Nichtbelieferung ist durch Skanbo verschuldet.


5.4 Sobald der Kaufgegenstand von dem Hersteller an Skanbo geliefert wurde, wird eine Abstimmung mit dem Kunden zur Anlieferung des Kaufgegenstandes durch Skanbo erfolgen.


5.5 Verbindliche Termine für Lieferung (fixe Liefertermine) müssen ausdrücklich als solche vereinbart werden.


5.6 Nach Vertragsschluss vereinbarte Veränderungen oder Erweiterungen des ursprünglichen Auftragsumfangs verlängern bzw. verschieben die ursprünglichen Lieferfristen bzw. Termine entsprechend.


5.7 Der Liefertermin verschiebt sich ebenfalls, wenn der Kunde mit seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen im Rückstand gerät, und zwar um die Dauer des Rückstandes oder wenn technische und/oder kaufmännische Fragen ungeklärt sind, um die Zeit, die zur Klärung solcher Fragen notwendig ist.

 

5.8 Skanbo haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Streiks, Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die Skanbo nicht zu vertreten hat. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend um die Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei einem Unterlieferanten eintreten.

 

5.9 Sofern sich Skanbo in Lieferverzug befinden sollte, hat der Kunde auf Verlangen von Skanbo innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, zu welchem geänderten Zeitpunkt die Lieferung erfolgen soll. Es gelten im Übrigen die gesetzlichen Regelungen.

6. Gewährleistung und Haftung

6.1 Dem Kunde stehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Soweit nicht gesetzlich zwingend anders bestimmt, beginnen Gewährleistungsfristen aller Art mit Übergabe bzw. Lieferung des Kaufgegenstandes.

 

6.2 Der Kunde ist verpflichtet, den Kaufgegenstand unverzüglich nach der Übergabe auf Mängel, Richtig- und Vollständigkeit zu überprüfen und wiederum Skanbo unverzüglich über etwaige Mängel und/oder Falschlieferungen zu informieren.

 

6.3 Der Kunde hat Skanbo die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Soweit dem Kunden zumutbar, ist Skanbo berechtigt, die notwendigen Handlungen am Ort der Lieferung bzw. Verwendung der Ware durchzuführen. Skanbo wird von der Gewährleistungspflicht frei, sofern der Kunde keine Möglichkeit zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung einräumt, es sei denn, es bedarf keiner Fristsetzung entsprechend der gesetzlichen Regelungen.

 

6.4 Im Falle der Ersatzlieferung hat der Kunde die mangelhafte Ware nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.

 

6.5 Ein Anspruch auf Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Mangel auf vom Kunden zu vertretende unsachgemäße Behandlung, Transport oder Montage zurückzuführen ist. Skanbo übernimmt keine Haftung für Leistungen von Fremdfirmen, die der Kunde beauftragt hat. Eine Haftung ist insbesondere für solche Schäden ausgeschlossen, die von diesen durch unsachgemäße Montage verursacht worden sind.

 

6.6 Die Verjährung der in § 437 BGB bezeichneten Ansprüche beträgt bei gebrauchten Sachen (Ausstellungsstücken) ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn (d.h. Ablieferung).

 

6.7 Ansprüche des Kunden wegen Mängeln, die durch natürliche Abnutzung, unsachgemäßen Gebrauch oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind, sind ausgeschlossen.

 

6.8 In Fällen einer verschuldensabhängigen Haftung ist die Haftung von Skanbo auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt. Die Haftungssumme ist auf den Auftragswert begrenzt. Ist der Kunde privater Endverbraucher, bemisst sich der Auftragswert unter Einbeziehung der Umsatzsteuer, andernfalls bleibt diese unberücksichtigt (Nettopreis). Eine Haftung für entgangenen Gewinn und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen ist ausgeschlossen.

 

6.9 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Diese Haftungsbegrenzungen gelten nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden (i) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von Skanbo, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, (ii) die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst sind (iii) wegen Fehlens einer vom Skanbo übernommenen Garantie für die Beschaffenheit der Ware, (iv) für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von Skanbo, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen und (v) aus der Verletzung derjenigen Pflichten von Skanbo, die erfüllt sein müssen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst zu ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (insbesondere jedoch nicht beschränkt auf die Übergabe und Übereignung der Kaufsache), wobei insoweit die Haftung von Skanbo für einfache Fahrlässigkeit auf die Schäden beschränkt ist, die typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Soweit hierin nicht anders bestimmt, gelten die Einschränkungen dieser Ziffer 8 auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Skanbo, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

 

7. Eigentumsvorbehalt und Leihmöbel

7.1 Sofern (aus Kulanz) der Fall eintreten sollte, dass Skanbo den Kaufgegenstand nicht Zug um Zug gegen Entrichtung des (vollständigen) Kaufpreises an den Kunden übergeben sollte, behält sich Skanbo das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises ausdrücklich vor.


7.2 Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware jederzeit pfleglich zu behandeln. Er darf diese nicht Dritten überlassen und tritt hiermit seinen etwaigen Herausgabeanspruch gegen Dritte bezüglich der noch unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren an Skanbo ab. Skanbo nimmt die Abtretung an.


7.3 Sofern Skanbo dem Kunden (aus Kulanz) Leihmöbel zur Verfügung stellen sollte, bleibt Skanbo Eigentümer der zur Verfügung gestellten Möbel. Der Kunde ist verpflichtet, die verliehenen Möbel jederzeit pfleglich zu behandeln. Er darf diese nicht Dritten überlassen und tritt hiermit seinen etwaigen Herausgabeanspruch gegen Dritte bezüglich der verliehenen Möbel an Skanbo ab. Skanbo nimmt die Abtretung an.

 

8. Entsorgungs- und Umweltbestimmungen

 

8.1 Ist auf einer Ware das nachfolgende Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern angebracht, ist die entsprechende Ware einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.

 

8.2 Batterien gehören nicht in den Hausmüll. Sie als Endnutzer sind gesetzlich verpflichtet, Batterien nach Gebrauch zurückzugeben. Die unentgeltliche Rückgabe in haushaltsüblicher Menge kann in jeder Verkaufsstelle, bei öffentlichen Sammelstellen oder an Skanbo erfolgen. Skanbo nimmt nur Altbatterien der Art zurück, die der Skanbo als Neubatterien im Sortiment führt oder geführt hat.

Batterien, die Schadstoffe enthalten, sind durch dieses Zeichen

 

und durch chemische Symbole (Hg (enthält mehr als 0,0005 Prozent Quecksilber), Pb
(enthält mehr als 0,004 Prozent Blei), Cd (enthält mehr als 0,002 Prozent Cadmium)) gekennzeichnet.


8.3 Auch Elektro- und Elektronikgeräte gehören nicht in den Hausmüll. Hierzu zählen auch Leuchtmittel. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, Elektro- und Elektronikaltgeräte, einschließlich Leuchtmittel, derer Sie sich entledigen wollen/müssen („Altgeräte“), einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Sammlung/Rücknahme von Altgeräten zuzuführen. Sie haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe an einer Sammel-/Rücknahmestelle von diesem zu trennen. Ein Verzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen für Altgeräte finden Sie im Internet. Bitte beachten Sie, dass auf Altgeräten personenbezogene Daten gespeichert sein können. Sie sind selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich.

9. Datenschutz

Skanbo verpflichtet sich, die Datenschutzbestimmungen nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) einzuhalten. Insbesondere wird Skanbo Mitarbeiter verpflichten, über die ihnen aus Anlass oder bei Gelegenheit der Tätigkeit für den Kunden zur Kenntnis gelangten personenbezogenen Daten und anderen Informationen gegenüber jedermann Stillschweigen zu wahren. Die Mitarbeiter von Skanbo wurden auf das Datenschutzrecht verpflichtet, bevor sie die Tätigkeit aufgenommen haben. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden bestehen.

10. Kooperationsgebot

Skanbo und der Kunde sind daran gehalten, bei Meinungsverschiedenheiten die Argumente, Alternativen und Gegenvorschläge der anderen Vertragspartei zur Kenntnis zu nehmen (Kooperationsgebot) und eine einvernehmlich Lösung zu finden.

11. Kein Streitbeilegungsverfahren

Skanbo bittet jedoch jeden Kunden, der Verbraucher ist, um Verständnis, dass Skanbo nicht verpflichtet ist, an Streitbeilegungsverfahren nach dem Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

12. Gerichtsstand

Vorbehaltlich der Voraussetzungen des § 38 ZPO – für sämtliche Ansprüche aus dem mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrag und seiner Durchführung ist Lübeck. Dies gilt nicht sofern der Kunde ein Verbraucher gem. § 13 BGB ist. Für die Ausführung der vertraglichen Leistungen gilt ausschließlich deutsches Recht.

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Kaufvertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Der Kunde und Skanbo verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmungen eine dieser Bestimmung möglichst nahe kommende wirksame Regelung zu treffen. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

II. Zusätzliche Geschäftsbedingungen für Interieur-Leistungen

 

1. Pflichten des Auftraggebers

1.1 Erforderliche Bewilligungen Dritter, Meldungen an Behörden, Einholung von Genehmigungen aller Art (insbesondere behördliche Baugenehmigungen) hat der Kunde fristgerecht, eigenverantwortlich und auf seine Kosten zu veranlassen. Unterbleibt die Einholung der erforderlichen Bewilligungen und Genehmigungen durch den Kunden, so haftet Skanbo nicht für die sich daraus ergebenden Mehrauswendungen und Schäden sowie Ansprüche Dritter.

1.2 Der Auftraggeber hat für die bauausführenden Unternehmen und sonstige Dritte dafür zu sorgen, dass am vereinbarten Liefer- bzw. Montagetag die jeweilige Montagestelle zugänglich, frei von allen Hindernissen ist, so dass eine reibungslose Bauausführung bzw. Anlieferung von Waren gewährleistet ist. Sofern und soweit eine Anlieferung von Waren wegen der örtlichen Gegebenheit nicht möglich ist, hat der Kunden die bauausführenden Unternehmen, sonstige Lieferanten und Skanbo unverzüglich zu informieren.

 

1.3 Bauleistungen (z.B. Maurer-, Zimmerer-, Fliesenverlege-, Elektriker- und Malerarbeiten) sind vom Kunden auf eigene Verantwortung und auf dessen Kosten zu beauftragen. Skanbo ist nicht bevollmächtigt, für den Kunden rechtgeschäftlichen Erklärungen als Stellvertreter abzugeben und entgegenzunehmen i.S.d. § 164 BGB.

1.4 Werden vom Kunden Pläne (z B. Grundrisspläne) beigestellt, Maßangaben gemacht oder Anordnungen erteilt, so haftet der Kunde für deren Richtig- und Vollständigkeit, sofern nicht ihre Unrichtigkeit offenkundig ist.

2. Leistung und Vergütung

 

2.1 Der im Angebot verwendete Begriff „Leistungsphase“ bzw. "Leistungsstufe" ist nicht im Sinne der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zu verstehen. Es werden ausschließlich die im Angebot beschriebenen und beauftragten Leistungen erbracht.

2.2  Ferner ist eine baukostenbezogene Vergütung nach der HOAI nicht Gegenstand des vorliegenden Vertrages. Die Vergütung erfolgt ausschließlich nach den im Angebot beschriebenen und beauftragten Stundensätzen. Beide Vertragsparteien erklären sich ausdrücklich mit dieser Vergütungsstruktur einverstanden.

2.3  Erläuterungen zum sog. „Skanbo Spezial“:

 

Die im Angebot betitelte „Leistungsphase 2“ erfolgt für den Kunden dann kostenlos,  wenn der Kunde 100% der angebotenen Waren (z.B. Möblierung, Beleuchtung, Küche) direkt von Skanbo erwirbt. Soweit der Kunde nicht alle angebotenen Waren von Skanbo erwirbt, muss der Kunde die Kosten für die Leistungsphase 2 anteilig (prozentual) bezahlen.  

Beispiel: Erwirbt der Kunde 50 % der angebotenen Waren direkt von Skanbo, so ist der Kunde verpflichtet, auch nur 50% der Kosten für Leistungsphase 2 zu tragen.

 

2.4 Das Angebot von Skanbo wird auf der Grundlage des sog. „Moodboards“ erstellt und gilt als Basis für das sog. „Skanbo-Spezial“.

  

3. Technische Ausführung, Verantwortung

3.1 Der Kunde ist unter Berücksichtigung der erforderlichen Prüfungs- und Freigabezeiten verpflichtet, alle von Skanbo vorgelegten Planungsinhalte (z.B. Skizzen, Pläne und Entwürfe) zu prüfen und freizugeben. Nach der Freigabe übernimmt Skanbo keine Haftung dafür, dass die planerischen Ergebnisse nicht dem Willen und dem Wissen des Kunden entsprechen.

3.1 Die von Skanbo erstellten Planungsinhalte dürfen nicht ohne Zustimmung von Skanbo gegenüber Dritten zur weiteren Verwendung dergestalt genutzt werden, dass Skanbo die Haftung für die Planungsinhalte übernimmt. Dies hat der Kunden bei der Beauftragung mit Dritten entsprechend zu berücksichtigen.

3.2 Skanbo wird für den Kunden keine baubezogenen Erklärungen (z.B. Abnahmeerklärung, Bestätigung der Richtig- und Vollständigkeit von Warenanlieferungen) abgeben. Skanbo übernimmt keine Haftung dafür, wenn der Kunde baubezogene Erklärungen abgibt, die sich zuungunsten des Kunden auswirken. 

3.3. Skanbo schuldet nur die Leistungen in Bezug auf die „Bauleitung“, die sich aus dem Angebot konkret ergeben. Es sind mithin nicht alle Leistungen der Leistungsphase 8 (Objektüberwachung) i.S.d. der HOAI geschuldet.

4. Urheberrecht sowie Nutzungs-, Verwertungs- und Änderungsrechte

4.1 Skanbo weist den Kunden darauf hin, dass die von Skanbo erbrachten Planungsinhalte (z.B. Skizzen, Pläne und Entwürfe) nach § 2 Absatz 1 Nr. 4, Absatz 2 UrhG urheberrechtlich geschützt sind. Ferner stehen die Urheberpersönlichkeitsrechte Skanbo als dem Urheber höchstpersönlich zu und können grundsätzlich nicht übertragen werden können.

4.2 Nutzungs-, Verwertungs- und Änderungsrechte werden dem Kunden mit diesem Vertrag nicht übertragen bzw. eingeräumt. Hierfür ist ein separater Vertrag erforderlich.

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